Organisatorisches

U2, U3 und U4

Wenn Sie für die Baby-Vorsorgen Ihres Kindes ein Handtuch als Unterlagen wünschen, so bitte wir Sie, dieses selbst mitzubringen. Der Aufwand für die Bereitstellung und Reinigung von Handtüchern durch die Praxis, erscheint uns unverhältnismäßig. Bitte helfen Sie uns hiermit, unsere Praxis zu entlasten und Energie zu sparen.

Bitte immer anmelden

Bitte vereinbaren Sie Ihren Sprechstunden-Termin möglichst frühzeitig in der Praxis oder telefonisch – und sagen bitte wieder ab, falls Sie ihn nicht einhalten können.
Das erleichtert uns deutlich die Arbeit und erspart Ihnen und Anderen unnötige Wartezeiten. Tel.: 08152-48234 In wirklichen Notfällen können Sie selbstverständlich umgehend ohne Terminabsprache kommen.

Was, wenn Ihr Kind einen Ausschlag hat?

Bitte bringen Sie Ihr Kind mit einem Ausschlag nicht unangemeldet in die Praxis, um nicht andere Kinder, Schwangere und insbesondere Babys zu gefährden, sondern melden Sie sich am besten telefonisch, oder vor Ort durch 3 x Klingeln bzw. Klopfen an. Wir können dann entsprechend darauf reagieren und Ihr Kind in einem separaten Zimmer untersuchen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Heilmittelverordnungen

Immer wieder gibt es Missverständnisse bezüglich der Verordnung von Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie. Daher hier ein paar Informationen dazu:

  • Für oben genannte Heilmittel benötigen Sie für Ihr Kind stets eine ärztliche Verordnung vor Beginn der Therapie
  • Wir sind als Ärzte dazu verpflichtet, ihr Kind vor Verordnung eines Folgerezeptes erneut zu sehen, um den Erfolg zu prüfen und die Therapie gegebenenfalls zu modifizieren
  • Nach Ausstellen des Rezeptes muss die Therapie binnen 28 Tagen begonnen werden

Gebühren

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für einige Tätigkeiten, welche uns von der (gesetzlichen) Krankenkasse nicht bezahlt werden, eine Gebühr verlangen. Dazu gehören z.B.:

  • Gesundheitsatteste vor Aufnahme in die Kinderkrippe / den Kindergarten
  • Nicht medizinisch begründete Gesundschreibungen nach Erkrankung für Kinder- krippe/-garten (kostenfreie Ausnahmen: Krätze, ansteckende Borkenflechte [Impetigo], EHEC, Tuberkulose)
  • Nicht begründete Schulatteste
  • Gutachten und Bescheinigungen für Sport, Reise, Versicherungen etc.